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Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverzug

Sie haben bei einem Anbieter einen Kauf getätigt oder einen Vertrag abgeschlossen und im Rahmen seiner Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihre Einwilligung (Zustimmung) erteilt, Bearbeitungsgebühren nach der zweiten Mahnung zu übernehmen. Aus diesem Grund sind Sie über die Allgemeinen Vertragsbedingungen Ihres Anbieters auf diese Seite weitergeleitet worden. Mit dem unten aufgeführten Gebührenrechner können Sie die anfallenden Gebühren schnell und einfach berechnen. Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bearbeitungsgebühren. Die Gebühren werden auch fällig, wenn eine Zustellung der Mahnungen aufgrund fehlender Mitwirkung nicht möglich war.

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Frequently Asked Questions (FAQ)

Warum werden bei Spätzahlung Gebühren erhoben?

Wer seine Rechnungen zu spät bezahlt, schadet nicht nur sich selbst, sondern auch dem Lieferanten. Er und damit verbunden auch die anderen Kundinnen und Kunden müssen die Aufwendungen tragen. Unternehmen liefern gerne auf Rechnung im Sinne einer zusätzlichen Dienstleistung. Es ist aber nicht die Aufgabe der Unternehmen, Geld ohne jegliche Sicherheit auszuleihen. Damit das Unternehmen den Schaden aus der Nichtzahlung so gering wie möglich halten kann, werden die dem Lieferanten (Gläubiger) aus dem Zahlungsverzug entstehenden Aufwendungen hier geregelt und festgehalten. Dies auch um transparent aufzuzeigen was vereinbart wurde.

Welche vertraglichen Grundlagen gibt es für diese Gebühren?

Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 22. März 2017 fest, dass die Gebühren infolge Zahlungsverzugs wann immer möglich, vertraglich zu vereinbaren sind. Anstelle einer individuellen vertraglichen Regelung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bzw. der Kundin können die Lieferanten auf diese Seite verweisen. Hat der Kunde bzw. die Kundin direkt vertraglich oder über die Genehmigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ähnlichem eingewilligt, bei Nichtzahlung die auf dieser Seite aufgeführten Kosten zu bezahlen, so werden diese durchgesetzt. Mit der Einwilligung wird ebenfalls bestätigt, dass das Unternehmen die Forderung einem Spezialisten zum Inkasso übergeben kann und dieses auch berechtigt ist, diese Aufwendungen durchzusetzen.

Auf welcher Grundlage wurden die Gebühren berechnet?

Im Februar 2017 veröffentlichte der SGV die Studie „Gläubigerschaden aus Zahlungsverzug“. Die Studie der Universität St.Gallen analysiert den durchschnittlichen Schaden, der dem Gläubiger entsteht, wenn er die Forderung nicht fristgerecht bezahlt. (Vgl. Forschungsbericht KMU‐HSG, Universität St. Gallen).

Sind nur vertraglich vereinbarte Gebühren zulässig?

Der Bundesrat hält in seinem Bericht vom 22. März 2017 fest, dass einer abstrakten Schadensberechnung enge Grenzen gesetzt sind. Jedes Unternehmen, das auf diese Gebührenregelung verweist, sowie jedes Inkasso Suisse-Mitglied muss seine Kunden und Kundinnen explizit dazu auffordern, die Gebühren infolge Zahlungsverzugs, wann immer möglich, vertraglich zu vereinbaren.

Unter welchen Umständen ist es nicht möglich, die Gebühren vertraglich zu vereinbaren?

Sollte aufgrund der Geschäftstätigkeit eine vertragliche Vereinbarung von Gebühren weder zumutbar noch praktikabel sein, empfehlen wir, die Gebühren mit einer Frist von mindestens zwei Wochen anzukündigen.

Was ist der Zweck dieser Informationsseite?

Der Bundesrat empfiehlt, die Folgen des Zahlungsverzugs vertraglich zu regeln (vgl. Bericht vom 22. März 2017, Ziff. 4.1). Inkasso Suisse stellt als Branchenverband der Schweizer Wirtschaft eine Plattform zur vereinfachten Kommunikation der «Folgen des Zahlungsverzugs» zur Verfügung.

Über uns

Diese Seite ist eine Initiative von Inkasso Suisse im Dienste der Gläubiger. Inkasso Suisse ist der Branchenverband der Inkassounternehmen der Schweiz und hat sich verpflichtet, nicht nur die Interessen der Gläubiger zu vertreten, sondern hat auch einen Code of Conduct erlassen, um sicherzustellen, dass Schuldner nicht übermässig belastet werden. Eine unabhängige Ombudsstelle gewährleistet, dass Schuldner, die der Meinung sind, der Code of Conduct sei nicht eingehalten, sich zur Wehr setzen können.